GEWÄHRLEISTUNGSRECHT

Mangelhafte Produkte, Werk- oder Dienstleistungen berechtigen zur Inanspruchnahme einer Verbesserung oder eines Austausches, bei deren Verweigerung auch zum gänzlichen Rücktritt vom Vertrag unter Rückforderung des bereits Bezahlten. Man kann sich leicht vorstellen, dass solche Ansprüche nicht auf Gegenliebe stoßen und daher zumeist abgelehnt werden, sodass die gerichtliche Geltendmachung unumgänglich ist. Die Beiziehung eines Rechtsanwaltes in einem solchen Prozess ist bei Streitwerten von über € 5.000 obligatorisch, wird aber auch in anderen Fällen empfohlen.

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  • Produktmängel
  • Kfz-Mängel
  • Reisemängel
  • Werkmängel