SCHULDENREGULIERUNG

Geschenkt wird einem nichts. Aber entschulden kann man sich sehr wohl. Allerdings nur mit der richtigen Antragstellung, Vorbereitung und der notwendigen Disziplin. Wer arbeitswillig oder arbeitsunfähig ist, dem steht das Schuldenregulierungsverfahren („Privatkonkurs“) offen und kann entweder binnen eines halben Jahres zu einer Entschuldigung mittels Zahlungsplan oder binnen dreier Jahre zu einer Restschuldbefreiung mittels Abschöpfungsverfahren führen. Der Antrag ist allerdings schwierig und sollte daher nicht ohne fachkundige Hilfe erfolgen.

  • Liegenschaftskauf
  • Schenkungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Ehepakt
  • Scheidungsvereinbarung