STRAFVERTEIDIGUNG

>> Die Stellung des Beschuldigten im österreichischen Strafprozeß ist schwach und die Unschuldsvermutung gilt nur auf dem Papier, nicht aber in der Praxis. Der hohe Anstieg von Straftaten in den letzten Jahrzehnten hat dazu geführt, daß in den großen Strafgerichten durchgehend quasi am Fließband verurteilt wird. Wer in dieser Flut nicht untergehen, sondern um seine Unschuld kämpfen will, sollte sich eines Verteidigers bedienen.

>> Die Vertretung durch einen Verteidiger ist verpflichtend im Schöffen- und Geschworenenverfahren, ebenso in bestimmten Fällen auch vor dem Einzelrichter des Landesgerichtes, jedenfalls aber bei verhängter U-Haft und im Rechtsmittelverfahren.

  • Untersuchungshaft
  • Hauptverhandlung
  • Rechtsmittel